Werkvertragsrecht
Das private Baurecht oder Werkvertragsrecht betrifft nicht nur Bauherren und Bauunternehmer, sondern jeden, der individuell etwas nach Maß bestellt oder vom Bauträger kauft. Und natürlich ganz klassisch den Handwerker und seine Kunden.

Sie haben Fragen?
089 – 9901 9779
info@kanzlei-porsch.de
Außerdem gehört dazu auch das Architektenrecht.
Ich setze mich für Ihre Interessen ein, wenn das Werk Mängel aufweist oder der Auftraggeber einfach nicht zahlen will.
Gleichzeitig kann ich im Vorfeld sicherstellen, dass Bauverträge keine bösen Überraschungen bergen. Das gilt für Handwerker und für Auftraggeber. Auch beim Kauf eines Hauses vom Bauträger gilt eben Werkvertragsrecht und der Vertrag sollte ordentlich geprüft werden.
Denn beim Autokauf sieht man ja auch genau auf die technischen Daten. Warum sollte dies für Häuser nicht gelten.
Denn spätere Rechtsstreitigkeiten sind oft langwierig und teuer – meist für beide Seiten.
Ich versuche immer, eine möglichst kostengünstige und wirtschaftliche Lösung für enstehende Auseinandersetzungen zu finden.
Zu den Kosten finden Sie hier Hinweise.
In der Regel ist es viel günstiger, sich vorher einmal beraten zu lassen, als später Überraschungen zu erleben.
Rechtsanwalt Andreas Porsch steht Ihnen in allen in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Andreas Porsch | Rechtsanwalt | Neuried
Häufige Fragen bestehen zu den Themen:
- Architektenvertrag
- Bauvertrag
- Gewährleistung
- HOAI
- Leistungsumfang
- Mahnung
- Mangel
- Mehrung
- Minderung
- Vergütung
- Verjährung
- Verzug
- VOB/B
- Werkvertrag
- Zurückbehaltungsrecht