Versicherungsrecht

Versicherungsrecht? Gut, wenn man gut versichert ist und das Versicherungsrecht nicht braucht.

Oder wenigstens der Unfallgegner bei einem Verkehrsunfall.

Im Schadensfall stellt sich aber oft heraus, dass die Versicherung angeblich nicht für den entsprechend Fall gedacht sein soll. Oder der Versicherungsnehmer soll etwas nicht beachtet haben. Oder der Anspruch soll nicht nachweisbar sein. Den Versicherungen fällt da viel ein. Da ist das Versicherungsrecht oft gnadenlos.

Versicherungen sind also oft gefühlt nur dazu da, dass sich der Kunde oder der Geschädigte wenigstens sicher fühlt.

Das ist aber aus Sicht des Kunden nicht die Idee.

Ablehnungen sollte man daher nicht immer hinnehmen. Denn es ist leider so, dass Sachbearbeiter von Versicherungen mittlerweile von manchen Versicherungen die Anweisung erhalten, schlicht einfach einmal alles abzulehnen. Natürlich in der Hoffnung, der Versicherungsnehmer oder Gegner im Haftpflichtversicherungsfall akzeptiert das.

Sachkenntnis im Versicherungsrecht lohnt sich hier also.

Im Idealfall sollte man den Versicherungsvertrag schon beim Abschluss der Versicherung kennen. Oder spätestens bei Geltendmachung des Anspruchs.

Und die Erfahrung zeigt, dass man für die Regulierung eines Versicherungsschadens immer einen Anwalt einschalten sollte, damit man tatsächlich das erhält, was einem zusteht.
Das gilt insbesondere im Falle eines Verkehrsunfalles.

Gerade bei einem Verkehrsunfall ist dem Geschädigten nicht zu raten, den ersten Regulierungsversuch gleich zu akzeptieren. Möglicherweise ist es auch unvorteilhaft, den möglichen Pauschalservice einer Versicherung in Anspruch zu nehmen. Pauschal mit Werkstatt, Mietwagen und Unfallregulierung sozusagen aus einer Hand.
Denn die Versicherung macht dies sicherlich nicht, um dem Geschädigten besser zu stellen, als dies sonst der Fall wäre.
Im Gegenteil: Die von der Versicherung beauftragte Werkstatt handelt sozusagen im Interesse des Schädigers.

Auch hier lohnt sich Beratung also.

Ein ganz eigener Bereich sind hier die Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherungen sind wunderbar, wenn sie zahlen. Ich empfehle den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch gerade im Bereich des Arbeitsrechts und des Mietrechts ausdrücklich.

Allerdings ergibt sich oft der Fall, dass die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung mehr Arbeit macht, als das ganze Mandat. Hier ist dann ein langer Atem erforderlich. Auch in diesen Fällen setze ich mich für Ihre Belange ein und lasse Sie nicht im Stich.

Denn es ist wichtig, immer die Kosten des Rechtsstreits im Auge zu behalten.

 

Andreas Porsch | Rechtsanwalt | Neuried

 

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