Homeoffice in der Corona-Pandemie?
Auch in diesem Zusammenhang gibt es viel zu klären. Es ist zu unterscheiden zwischen dem „echten Homeoffice“ das eigentlich „Telearbeit“ genannt wird und dem was in Corona-Zeiten umgangssprachlich als Home-Office bezeichnet wird, dem „mobilen Arbeiten“.
Mit Telearbeit wird eine dauerhafte Arbeit von zu Hause bezeichnet. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung, d. h. die Firma muss den Arbeitnehmer: innen einen vollwertigen Arbeitsplatz einrichten. Man denke an vorschriftsmäßiges Licht, den höhenverstellbaren Schreibtisch und einen ordentlichen Bürostuhl usw. Das kann schnell teuer werden.
Das mobile Arbeiten in Corona-Zeiten ist nur auf die Dauer der Pandemie angelegt, also temporär.
Hier gelten wegen der vorübergehenden Arbeit geringere Voraussetzungen. Auch das Arbeiten in einem Café kann mobiles Arbeiten sein, nicht aber Homeoffice.
Auch für das mobile arbeiten muss der Arbeitgeber aber eigentlich eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vornehmen. Es müssen Arbeitsmittel, Arbeitsplatz und auch die Arbeitszeit auf potentielle Gefährdungen für die Angestellten untersucht werden. Es müssen Pausenzeiten kontrolliert werden. Das flexible Arbeiten darf nicht dazu führen, dass man rund um die Uhr im Einsatz sein muss.
Auch beim mobilen Arbeiten besteht grundsätzlich Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt dann, wenn der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit passiert.
Man kann sich denken, dass daraus sehr viele Fragen entstehen.
Unter anderem stellt sich die immer wiederkehrende Frage, wer das alles bezahlt.
Entstehen Arbeitnehmer: innen Mehrkosten, so hat der Arbeitgeber dafür aufzukommen.